Hintergrund

Im Zuge der Erstellung eines Schadstoffkatasters für die Sanierung des Institutsgebäudes I wurde festgestellt, dass sich innerhalb der Hallen Promabestplatten befinden, die z.T. erhebliche Beschädigungen aufwiesen. Eine Bewertung dieser Asbestplatten nach der Asbestrichtlinie 1996 für schwachgebundene Asbestprodukte ergab eine Punktzahl > 80 Punkten und somit eine Einstufung in die Dringlichkeitsstufe I „Sanierung unverzüglich erforderlich“. Als Erstmaßnahme wurde vom Gutachter empfohlen, die Halle zu sperren, was auch unverzüglich am 09.02.2012 durchgeführt wurde.

Durch die Untersuchung der entnommenen Probe von den verbauten Platten konnte der Verdacht auf Promabest eindeutig verifiziert werden. Von den entnommenen 7 Kontaktproben wiesen 4 Proben Asbestfasern auf. Die in den Hallen durchgeführten Raumluftmessungen zeigten jedoch keine Faserbelastungen in der Raumluft.  In Zusammenarbeit mit einem Gutachter und entsprechenden Fachfirmen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB, Eigentümer) Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr gem. Schadstoffverordnung veranlasst und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen hallenweise eingeleitet bzw. in Teilen bereits abgeschlossen.


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